Die Gemeinde - der Schlüssel zur begrünten Dachlandschaftvon Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Landskron |
1. Verankerung in der BauleitplanungNatürlich wäre es anzustreben, zunächst einmal ohne gesetzliche Verordnungen auszukommen und auf die Einsicht der Bauherren zu setzen, um vor allem die kostengünstige extensive Dachbegrünung zu verbreiten. Immerhin wird seit über 10 Jahren in allen bekannten Medien über den Nutzen dieser Begrünungsform berichtet.Und wir dürfen nicht müde werden, Vorteile wie die Verlängerung der Lebensdauer der Dachab- dichtung, Regenwasserspeicherung als praktizierter Schutz vor Hochwasser und Entlastung der Kanalisation (Kostenersparnis bei einer gespaltenen Abwassersatzung), sommerlicher Wärme- schutz, Schallschutz, die Anerkennung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (§§ 8 a-c Bundesnaturschutzgesetz), u.s.w. laufend zu wiederholen. ![]() Sehen wir uns jedoch die Ballungsräume an, in denen Dachflächen tatsächlich auch begrünt wurden, so spielte hier weniger die Einsicht der Bauherren, sondern in erster Linie die rechtsver- bindliche Vorschrift oder in geringerem Umfang die Fördermaßnahme einer Gemeinde die ausschlaggebende Rolle. Sicher müssen wir weiterhin auf Aufklärung und Information setzen und hier ist allen Interessierten eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit anzuraten. Wenn wir jedoch alleine auf die Freiwilligkeit der Bauherren vertraut hätten, so läge der Anteil an realisierten Dachbegrünungen bei einem geringen Bruchteil der oben genannten Zahl. Daher müssen wir den Weg forcieren, den einige Gemeinden bereits beschritten haben, indem sie Gründächer zur Auflage machten. |