Vegetationsmatten - Pflegeanleitung |
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Eine Begrünung mit vorkultivierten Vegetationsmatten ist die pflegeleichteste Form der extensiven Dachbegrünung. Herkömmliche Pflegemaßnahmen, wie sie bei Ansaaten und Pflanzungen erforderlich sind, können hierbei entfallen. Dennoch können in Anlehnung an die FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen (Ausgabe 2002) je nach Jahreszeit und Witterungsverlauf verschiedene Pflegemaßnahmen notwendig sein. Dabei wird zwischen Fertigstellungs- und Unterhaltungspflege unterschieden. |
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Fertigstellungspflege |
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| Ziel der Fertigstellungspflege ist die Erzielung eines abnahmefähigen Zustands. Um diesen zu erreichen, kann beim Einsatz von vorkultivierten Vegetationsmatten auf die meisten herkömmlichen Pflegemaßnahmen verzichtet werden. Der abnahmefähige Zustand ist meist innerhalb von 4 - 6 Wochen erreicht. | |||
| Einzelmaßnahmen der Fertigstellungspflege können sein: | |||
| • | Anfangsbewässerung | ||
| • | Bewässerung während länger anhaltender Trockenzeiten | ||
| • | Nacharbeiten von Fugen | ||
| • | Freihalten der technischen Einrichtungen von Laub und Bewuchs | ||
| • | Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs (z. B.: Gehölzsämlinge) | ||
| Mit der erfolgreichen Abnahme ist die Leistung der Fertigstellungspflege abgeschlossen. | |||
| Wesentliche Abnahmekriterien nach den FLL-Richtlinien: | |||
| • | Vegetationsmatten müssen fest und nicht abhebbar eingewurzelt sein | ||
| • | Die projektive Bodendeckung muss mindestens 80 % betragen | ||
| • | Fremdvegetation zählt nicht zum geforderten Deckungsgrad | ||
| • | Nimmt die Fremdvegetation mehr als eine 20 %-anteilige Deckung ein, ist der abnahmefähige Zustand nicht erreicht | ||
| • | Die Pflanzen müssen ein artgerechtes Wachstum zeigen | ||
| • | Der Anteil sichtbarer Fugen darf nicht mehr als 10 % des Gesamtfugenanteils betragen. | ||
Unterhaltungspflege |
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| Da die projektive Bodendeckung beim Einsatz vorkultivierter Vegetationsmatten nach der Abnahme bereits mindestens 80 % beträgt, kann die herkömmliche Entwicklungspflege entfallen. | |||
| Dennoch ist auch bei dieser Bauweise eine Unterhaltungspflege erforderlich, die sicherstellen soll, dass die ausgeführte extensive Dachbegrünung auch nachhaltig funktioniert. | |||
| Dabei sollten jährlich ein bis zwei Kontrollgänge durchgeführt werden, um die Entwicklung des Gründaches zu beobachten. Objektbezogen können in Anlehnung an die FLL-Richtlinien verschiedene Einzelmaßnahmen erforderlich sein: | |||
| • | Versorgung mit Nährstoffen (Jahresbedarf: 5 g Reinstickstoff/m²) | ||
| • | Nachsaat oder Nachstreuen von Sedumsprossen bei größeren Fehlstellen | ||
| • | Entfernen von Fremdbewuchs | ||
| • | Nachfüllen von Substrat bei Erosion | ||
| • | Freihalten der technischen Einrichtungen, Kiesstreifen und Bodenbeläge von funktionsbeeinträchtigendem Bewuchs | ||